Als präventive Rechtsberatung ließe sich die Arbeit bezeichnen, die die Kanzlei auf dem Gebiet des allgemeinen Vertragsrechts, des Steuerrechts und des Urheberrechts erbringt. Jahrelange Erfahrung in der Existenzgründungsszenerie sowie mit Mandanten aus dem Bereich der Kreativwirtschaft haben mich veranlasst, diesem Feld ein besonderes Gewicht zu geben. Nicht selten ist diese Klientel zurückhaltend bei der Formulierung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zum Teil ist es die Scham eigene Erwartungen an Honorar und Mitwirkungspflichten von Vertragspartnern aufzuschreiben. Es mag aber auch Nachlässigkeit sein oder aber blindes Vertrauen in die Wertigkeit vertraglicher Beziehungen. Das rächt sich hier und da und führt dann zu unnötigen Auseinandersetzungen bei Gericht. Das muss so nicht sein.

Im übrigen berate ich ausgesprochen gern zu den Themenschwerpunkten des Künstlersozialversicherungsrechts. Welches Thema könnte für Kreative wichtiger sein?

Vorbezeichnete Themen sind dann auch schon ausreichend. Es darf, es muss aber nicht mehr sein. Und das ist auch konsequent. In anderen juristischen Angelegenheiten kann ich mich auf exzellente Kollegen in meinem Netzwerk verlassen, die ich gern empfehle.

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